Kosten & Abrechnung
Sie erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Kostenerstattung.
Wie werden die Kosten abgerechnet?
Privat- und Beihilfeversicherte
Die Behandlungskosten werden von Ihrer Privatversicherung oder Ihrer Beihilfestelle nach entsprechenden Tarifen erstattet. Bitte fragen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Ihrer Beihilfestelle nach. Werden die Kosten nur teilweise erstattet, muss der restliche Betrag privat von Ihnen nach Erhalt der Rechnung getragen werden.
Gesetzlich Versicherte
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen. Hier besteht die Möglichkeit, sich bei Ihrer Versicherung nach einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen zu erkundigen.
Gut zu wissen
Die Heilpraktikerkosten können im Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt unter Sonderausgaben nach § 10 EStG angegeben werden.
Preisübersicht für Selbstzahler
110 €
jede weitere halbe Stunde: 22 €
Erstellung: 45 €
Besprechung: 55 €
Erstgespräch & Therapie: 85 €
Jede weitere Therapie: 50 €
Erstgespräch & Aderlass: 75 €
Jeder weitere Aderlass: 50 €